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Die Sportleitung Informiert

Mit Beschluss durch den Betreiber kann der Schießbetrieb ab 30.August wieder aufgenommen werden.

Die 3G-Regelung ,sowie das Hygienekonzept des SV-Sülzbach, sind jederzeit einzuhalten. Ebenso die aktuell gültigen Corona-Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Die Regularien sind im Vereinsheim einzusehen bzw. im Internet nachzulesen.

Um am Schießbetrieb des SV Sülzbach teilnehmen zu können muss eine Erklärung zum Haftungsausschluss, wie im Vorjahr, von jedem Schützen ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Formulare zum Haftungsausschluss liegen im Vereinsheim und auf den Ständen bereit, diese sind unterschrieben im Briefkasten des Vereinsheims einzuwerfen.

Jeder Schütze hat sich unaufgefordert in die auf den Ständen ausliegende „Dokumentation von Trainingsteilnehmer“ einzutragen. Diese liegen ebenfalls auf den Ständen aus. Schützen, welche die Erklärung zum Haftungsausschluss nicht unterschreiben, dürfen nicht am Schießbetrieb teilnehmen.

Die Eintragung in die „Dokumentation von Trainingsteilnehmer“ entbindet nicht der Eintragung in die Schießkladde/Schießbuch des jeweiligen Standes.

Ein Nachweis bezüglich der 3G-Regelung ist vom Schützen, bei der Nutzung der Vereinsanlage, am Mann zu führen und auf Nachfrage der Aufsicht bzw. der Vorstandsschaft vorzulegen. Dies bedeutet: Nachweis über die Genesung von Corona (nicht älter als 6 Monate), Impfnachweis (in Papierform oder digital) oder einen aktuellen Coronatest (PCR oder Labortest) welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Die Maskenpflicht, entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ist einzuhalten.

Stichproben durch die Vorstandschaft werden erfolgen, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Bitte haltet euch an die aktuellen Regelungen, nur so können wir gemeinsam einen Schießbetrieb in diesen schwierigen Zeiten aufrecht erhalten und den Vorgaben der Landesregierung entsprechen.Die Alternative wäre eine Schließung aller Schießstände bis zum Ende der Corona-Pandemie.

Der Sportleiter informiert

Hallo zusammen, ab heute gelten die 3G Regelung in Baden-Württemberg. Diese sind bislang noch nicht Teil unseres Hygienekonzept.

Der Schießbetrieb wird hiermit bis auf Wiederruf vorläufig ausgesetzt.

Der Ausschuss wird sich diese Woche noch zusammenfinden und über die neue Vorgaben abstimmen. Bitte stellt euch vorab schon mal darauf ein, dass ohne Impf oder Genesen Nachweis ein Betrieb nicht möglich sein wird. Grüße Steffen

Württembergischer Schützenverband 1850 e. V. Kreis Heilbronn

Ausschreibung für Kreisligawettkämpfe – Winterrunde –
(Luftpistole, Luftgewehr, Sportpistole, Großkaliber, Jugendrunde)

Liebe Vereinsmitglieder,

Anbei befindet sich die Ausschreibung des WSVs zur Meldung der Kreisligawettkämpfe.

Bitte beachtet die Disziplinen, dieses Jahr wird auch Luft und SpoPi in der Winterrunde geschossen.

Ich bitte alle Mannschaftsführer und jene welche es werden wollen, sich bei mir bis spätestens 28.08.2021 zu melden.

Viele Grüße

Steffen Albrecht – Sportleitung –