Vereinsschließung

Liebe Vereinskameraden und Vereinskameradinnen,

aufgrund der wieder stark steigenden Infektionszahlen, und der Tatsache, dass wir eine ordentliche Überwachung der

Einhaltung der Corona-Verordnung des Landes nicht gewährleisten können, haben wir uns dazu entschlossen

den Schießbetrieb bis einschließlich des 16.01.2021 zu Einzustellen.

Wir wünschen euch dennoch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleibt Gesund

Euer Vorstand

2G Regelung ab sofort

Liebe Vereinskamerad:innen

Ab sofort gilt Aufgrund der Landesverordnug von 16.11.21 die 2G Regelung.
Trainieren darf ab sofort nur noch, wer geimpft, oder genesen ist.

Coronatests, auch PCR Tests sind nicht mehr gültig.

Bleibt gesund, euer Vorstand.

Die Sportleitung Informiert

Mit Beschluss durch den Betreiber kann der Schießbetrieb ab 30.August wieder aufgenommen werden.

Die 3G-Regelung ,sowie das Hygienekonzept des SV-Sülzbach, sind jederzeit einzuhalten. Ebenso die aktuell gültigen Corona-Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg. Die Regularien sind im Vereinsheim einzusehen bzw. im Internet nachzulesen.

Um am Schießbetrieb des SV Sülzbach teilnehmen zu können muss eine Erklärung zum Haftungsausschluss, wie im Vorjahr, von jedem Schützen ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Formulare zum Haftungsausschluss liegen im Vereinsheim und auf den Ständen bereit, diese sind unterschrieben im Briefkasten des Vereinsheims einzuwerfen.

Jeder Schütze hat sich unaufgefordert in die auf den Ständen ausliegende „Dokumentation von Trainingsteilnehmer“ einzutragen. Diese liegen ebenfalls auf den Ständen aus. Schützen, welche die Erklärung zum Haftungsausschluss nicht unterschreiben, dürfen nicht am Schießbetrieb teilnehmen.

Die Eintragung in die „Dokumentation von Trainingsteilnehmer“ entbindet nicht der Eintragung in die Schießkladde/Schießbuch des jeweiligen Standes.

Ein Nachweis bezüglich der 3G-Regelung ist vom Schützen, bei der Nutzung der Vereinsanlage, am Mann zu führen und auf Nachfrage der Aufsicht bzw. der Vorstandsschaft vorzulegen. Dies bedeutet: Nachweis über die Genesung von Corona (nicht älter als 6 Monate), Impfnachweis (in Papierform oder digital) oder einen aktuellen Coronatest (PCR oder Labortest) welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Die Maskenpflicht, entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ist einzuhalten.

Stichproben durch die Vorstandschaft werden erfolgen, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Bitte haltet euch an die aktuellen Regelungen, nur so können wir gemeinsam einen Schießbetrieb in diesen schwierigen Zeiten aufrecht erhalten und den Vorgaben der Landesregierung entsprechen.Die Alternative wäre eine Schließung aller Schießstände bis zum Ende der Corona-Pandemie.